TOP Ö 9: Bebauungsplan „Frauengraben II – 1. Änderung“ (Ottendorf) - Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

Beschluss:

1.    Für das in der Anlage markierte Gebiet am nordwestlichen Ortsrand von Ottendorf soll der Bebauungsplan Frauengraben II als Bebauungsplan „Frauengraben II – 1. Änderung“ geändert werden. Mit der Bebauungsplanänderung wird als allgemeines Planungsziel die Umwidmung des bisherigen Spielplatzes zum Wohngebiet und die Modernisierung der Festsetzungen hinsichtlich der Wohnbebauung verfolgt.

       Punkt 9 – textliche Festsetzung der Grünordnung wird ergänzt um den Satz:

       Steingärten sind nicht zulässig.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans wird in der vorliegenden Fassung vom 27.07.2020 gebilligt.

4.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

5.    Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

6.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0