Sitzung: 09.06.2010 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der
Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der
Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ................... 552.500,00
EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
.................. 845.000,00 EUR ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshausalt wird
auf 465.000 EURO festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 125.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in
Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |