Beschluss:

Mit der Erhöhung der Grundgebühr zum 01.01.2011 besteht grundsätzlich Einverständnis. Dem Erlass der 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird zugestimmt. Die monatliche Grundgebühr wird bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 10 m³/Stunde auf 6,-- € und bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 20 m³/Stunde auf 12,-- € monatlich festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0