Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Mit der Dachneigung für Garagen und dem Kniestock am Gebäude besteht Einverständnis. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0