Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2018 wird Entlastung erteilt.

 

Bgm. Schneider war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1