Beschluss:

Die Errichtung des Carports ist grundsätzlich verfahrensfrei. Wegen der Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0