Sitzung: 30.03.2021 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Haushaltssatzung
Der Verwaltungsgemeinschaft Theres, Landkreis Hassberge
für das
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.056.660
,-- €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
720.000 ,-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des
Einzelplan „2“ wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 367.200 €
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden
umgelegt (Schulumlage)
2.
Für die Berechnung der Schulumlage wird die
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 240
Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.530 € festgesetzt.
4.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2021 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).
5.
Der Berechnung der Investitionsumlage wird die
Schülerzahl nach dem Stand vom
01. Oktober 2020 mit
insgesamt 240 Verbandsschülern
zu Grunde gelegt.
6.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.
§
5
1.
Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.276.240 € festgesetzt
und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die
maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2019 auf 5.936 Einwohner
festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 215,00
€ festsetzt.
4.
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 6
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
§ 7
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |