Beschluss:

Haushaltssatzung

 

Der Verwaltungsgemeinschaft Theres, Landkreis Hassberge

 

für das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt          in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                                                           2.056.660 ,-- €

und

 

im Vermögenshaushalt           in den Einnahmen und Ausgaben mit              

                                                                                                                              720.000 ,-- €

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplan „2“ wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 367.200 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Schulumlage)

2.    Für die Berechnung der Schulumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 240 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.530 € festgesetzt.

4.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).

5.    Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober 2020 mit insgesamt 240 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

6.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.

 

 

§ 5

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.276.240 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.    Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2019 auf 5.936 Einwohner festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 215,00 € festsetzt.

4.    Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  250.000,-- €    festgesetzt.

 

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0