Beschluss:

 

 

 

Haushaltssatzung

 

 der Gemeinde Gädheim, Landkreis Haßberge,

 

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

    im Verwaltungshaushalt

 

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.235.600 Euro

und

 

im Vermögenshaushalt

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.345.550 Euro

           

 ab. 

 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird auf                                                              100.000 Euro

festgesetzt.

    

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im

Vermögenshaushalt wird auf                                                                             290.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                   350 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                             350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                               350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                      370.000 Euro

festgesetzt.

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0