Nachtrag: 19.04.2021

Beschluss:

Die Gemeinde beschließt die Umsetzung und Einführung einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung gemäß Art. 47 a Gemeindeordnung. Die Verwaltung wird beauftragt die technischen Voraussetzungen zu schaffen sowie die Geschäftsordnung der Gemeinde Theres anzupassen.

 

Gemäß Art. 47 a Absatz 1 Satz 2 bedarf der Beschluss über Sitzungen des Gemeinderates mittels Ton-Bild-Übertragung einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderates. Der Antrag ist somit abgelehnt, da die notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde. Der Bürgermeister stellt klar, dass er trotzdem die technischen Voraussetzungen prüfen wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

7

Pers. Beteiligt:

0