TOP Ö 3: Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung - Beratung und Beschluss über die Zulassung

Beschluss:

Mit der Einführung einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung besteht grundsätzlich Einverständnis. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen und geprüft sind, wird der Gemeinderat über die Möglichkeit informiert. Die Höchstquote an Zuschaltungen beträgt 50 %. Eine Zuschaltung ist nur aus besonderen Gründen z. B. Krankheit, Quarantäne, persönliche Abwesenheit am Sitzungstag z. B. wegen Dienstreise oder Urlaub möglich. Als Hybridsitzungen sollen nur Sitzungen des Gemeinderates möglich sein, die Zuschaltung ist für öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen zugelassen. Auf die besondere Sorgfaltspflicht bei nichtöffentlichen Sitzungen wird hingewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0