Beschluss:

Für isolierte Befreiungen im Gemeindebereich sollen in beplanten Gebieten grundsätzlich Einfriedungen zwischen den einzelnen Grundstücken in Höhe von 1,8 m, zum Straßenbereich in Höhe von 1,25 m zulässig sein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0