Sitzung: 10.05.2021 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Für isolierte Befreiungen im Gemeindebereich sollen in beplanten Gebieten grundsätzlich Einfriedungen zwischen den einzelnen Grundstücken in Höhe von 1,8 m, zum Straßenbereich in Höhe von 1,25 m zulässig sein.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |