Beschluss:

1.      Für das in der Anlage markierte Gebiet am westlichen Ortsrand von Horhausen soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Horhausen Südwest – Newo-Bau“ aufgestellt werden. Mit der Bebauungsplanänderung wird als allgemeines Planungsziel die Entwicklung von Gewerbeflächen verfolgt. Das Plangebiet war im Lageplan dargestellt, der Lageplan war im Ratsinfoportal für alle Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht eingestellt. Das Plangebiet wird im Nordwesten durch die Grenze zum Flurstück 238/0 (Grünfläche), im Norden durch die Grenze zum Flurstück 279/0 (Kreuzstraße/Euerheimer Weg), im Westen durch die Grenze zum Flurstück 240/0 (landwirtschaftliche Fläche), im Süden durch die Grenze zum Flurstück 217/0 (Autobahn) und im Osten durch eine im Abstand von 5 m zur Grenze der Flurstücke 45/0 und 237/0 (Dampfacher Straße, Alte Dampfacher Straße) verlaufenden Linie begrenzt.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.      Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 10.05.2021 gebilligt.

 

4.      Zum Vorentwurf des Bebauungsplans soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden.

 

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

6.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0