TOP Ö 2: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter - Neuerlass

Beschluss:

Dem Erlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird zugestimmt.

 

§ 5 Buchstabe b wird ergänzt: „Die Verwendung von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln ist verboten.“

 

Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verordnung ist Anlage zum Sitzungsprotokoll.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0