TOP Ö 4: Hundesteuersatzung - Neuerlass

Beschluss:

Für Hunde, die aus dem Tierheim des Landkreises Haßberge aufgenommen werden, wird eine Steuerbefreiung für 1 Jahr gewährt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Erhöhung der Hundesteuer auf 50,-- € pro Jahr bzw. 400,-- € pro Jahr für Kampfhunde.

 

Dieser Vorschlag wurde abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

8

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Festsetzung der Hundesteuer auf 40,-- € pro Jahr.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Festsetzung der Hundesteuer für Kampfhunde pro Jahr 320,-- €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Dem Entwurf der Hundesteuersatzung unter Einarbeitung der vorgenannten Änderungen wird zugestimmt. Die neue Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft und wird Anlage zum Protokoll.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0