Beschluss:

Die Gemeinde Wonfurt stimmt der Errichtung und dem Betrieb der Eigengewinnungsanlage zur Sportplatzbewässerung zu. Die Beschränkung der Benutzungspflicht der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (§§ 5 bis 7 WAS) wird für die Sportplatzbewässerung in Aussicht gestellt.

 

Der Verlegung der Leitungen auf den öffentlichen Wegeparzellen 440/0 und 477/0 wird zugestimmt. Der Zeitpunkt der Ausführung ist der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Bauausführung ist mit der Gemeinde abzustimmen.

 

Zum wasserrechtlichen Antrag der DJK Dampfach wird gegenüber dem Landratsamt die Zustimmung erklärt. Die Leitungen werden durch Notarvertrag dinglich gesichert und eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

 

Bernd Riedlmeier war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1