Sitzung: 21.07.2021 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Theres-Gruppe
Landkreis Haßberge
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund
der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 774.700 Euro
und
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 576.050 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine
Betriebskostenumlage wird nicht erhoben
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigten Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |