TOP Ö 1: Haushalt 2021 - Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Haushaltssatzung

Des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres, 97503 Gädheim

Landkreis Hassberge

für das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 294.360 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                  825.000 €

ab.

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 238.860 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.128 EW x 60,00 € =             67.680,00 €

Theres                         2.371 EW x 60,00 € =          142.260,00 €

Wonfurt                          482 EW x 60,00 € =             28.920.00 €

                                    3.981 EW                              238.860,00 €

(2)

Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wird eine Investitionsumlage festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf im Vermögenshaushalt wird auf 600.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.128 EW x 150,7159:            170.007,54 €

Theres                         2.371 EW x 150,7159:            357.347,40 €

Wonfurt                          482 EW x 150,7159:              72.645,06 €

                                    3.981 EW:                               600.000,00 €

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0