Beschluss:

Der Beschluss des Gemeinderates Wonfurt „Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates an einen beschließenden Ausschuss in einer Pandemielage“ vom 24.11.2020 wird mit Wirkung zum 12.06.2021 aufgehoben.

 

Der Bayer. Verfassungsgerichtshof hat die Ermächtigungsgrundlage (Art. 120b Abs. 3 GO) für nichtig erklärt, da sie gegen die Gleichheit der Wahl nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BV verstößt und damit verfassungswidrig ist (Entscheidung Bayer. Verfassungsgerichtshof vom 10.06.2021).

 

Die bisher auf dieser Grundlage durch Ausschüsse gefassten Beschlüsse bleiben hiervon unberührt und wirksam.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0