TOP Ö 4: Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Horhausen Südwest“

Beschluss:

Die in der Anlage „Abwägungsvorschläge zur Abwägung der Anregungen und Hinweise im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB“ formulierten Beschlussvorschläge, werden beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0