TOP Ö 5: Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Horhausen Südwest“, Wechsel des Vorhabenträgers

Beschluss:

1.      Dem Wechsel des Vorhabenträgers, jetzt Bernd und Ralf Riedlmeier Verpachtungs-GbR, Kreuzstr. 1-3, 97531 Theres, wird zugestimmt.

2.      Das Bebauungsplanverfahren soll unter der Bezeichnung „Horhausen Südwest“ weitergeführt werden.

3.      Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 09.08.2021 gebilligt.

4.      Zum Entwurf des Bebauungsplans soll die Beteiligung der Öffentlichkeit als öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Behörden sind von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.

6.      Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0