TOP Ö 3: Verlängerung des Beschlusses - Wasserverbrauch der Sportvereine im Gemeindebereich für Bewässerung der Sportplätze

Beschluss:

Für die Sportvereine der Gemeinde Wonfurt wird der Verkaufspreis für Wasser, das nicht der Kanalisation zugeführt wird (z. B. Bewässerung der Sportplätze) zum jeweils aktuellen gültigen Bezugspreis zuzügl. 10 %, zuzügl. Umsatzsteuer festgesetzt. Der Nachweis hat über entsprechend geeichte Wasserzähler/Wasseruhren zu erfolgen. Diese Regelung gilt bis 31.12.2021.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Vereine über diesen Beschluss in Kenntnis zu setzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0