Beschluss:

1.           Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Messstelle wahlweise an einem der beiden vorgeschlagenen Standorte zu.

2.           Die Messstelle muss zum Fahrbahnrand ein Mindestanstand von 2,0 Metern einhalten.

 

Vor Niederbringung der Messstelle ist die Gemeinde wegen dem genauen Standort zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0