Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2019 wird Entlastung erteilt.

 

Bgm. Kraus war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1