TOP Ö 10: Bauleitplanung: Bebauungsplan „Horhausen Südwest“ - Satzungsbeschluss

Beschluss:

1.   Der Bebauungsplan „Horhausen Südwest“ in der Fassung vom 18.10.2021 bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.   Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt. Die Begründung in der Fassung vom 18.10.2021 wird gebilligt.

3.   Der Bebauungsplan mit der Begründung ist auszufertigen und gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen.

4.   Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0