TOP Ö 22: Bauantrag Fa. Newo-Bau zum Neubau eines Betriebshofes mit Lagerhallen, Lagerflächen und Abstellflächen in Horhausen, FlNr. 239

Beschluss:

1.   Mit dem Bauantrag zum Neubau eines Betriebshofes mit Lagerhallen, Lagerflächen und Abstellflächen Anbau besteht Einverständnis.

2.  Der Bauherr ist aufzufordern den Antrag bis zum Eintreten der Rechtskraft des Bebauungsplans zurückzunehmen und dann erneut einzureichen.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der obengenannten Voraussetzungen möglichst frühzeitig die Mitteilung gem. Art 58 Abs. 3 Satz 6 .BayBO an den Bauherren zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0