Beschluss:

Die Beitragssätze werden wie folgt festgesetzt: 0,82 €/m² Grundstücksfläche und 3,35 €/m² zulässiger Geschossfläche. Der entsprechenden Änderung bzw. dem Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungsanlage wird zugestimmt. Die Beitragssatzung ist Bestandteil der Niederschrift und wird amtlich bekannt gemacht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0