TOP Ö 4: Entlastung für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2019 wird Entlastung erteilt.

 

Vors. Schneider ist gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1