Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                 2.840.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                 3.381.000 EURO

 ab. 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf  1.700.000 EURO   

 festgesetzt.

    

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          300  v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                              300  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                   300  v. H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf     

                                                   850.000 EURO

festgesetzt.

 

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010  in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0