Beschluss:

Mit dem Teilabbruch der bestehenden Scheune auf Flur-Nr. 77 besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag auf Teilabbruch wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0