Sitzung: 06.04.2022 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Haushaltssatzung
Der Verwaltungsgemeinschaft Theres, Landkreis Hassberge
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.034.178 ,-- €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
706.505,-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des
Einzelplan „2“ wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 381.956 €
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden
umgelegt (Schulumlage)
2.
Für die Berechnung der Schulumlage wird die
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 274
Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.394
€ festgesetzt.
4.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2022 auf 50.005 € festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).
5.
Der Berechnung der Investitionsumlage wird die
Schülerzahl nach dem Stand vom
01. Oktober 2021 mit insgesamt 274
Verbandsschülern zu Grunde gelegt.
6.
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 182,50
€ festgesetzt.
§ 5
1.
Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.253.502 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden
bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die
maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 6.012 Einwohner
festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 208,50 € festsetzt.
4.
Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
250.000,-- €
festgesetzt.
§ 7
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |