TOP Ö 2: Bebauungsplan Schelmshecke in Steinsfeld – Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung

Beschluss:

1.       Für das in der Anlage markierte Gebiet beidseits der Schenkelgasse und hinter den Grundstücken der Gregor-Voit-Straße und des Wedelwegs soll der Bebauungsplan „Schelmshecke“ in einer Teilfläche geändert werden. (2. Änderung)
Mit der Bebauungsplanänderung wird als allgemeines Planungsziel die umfeldverträgliche Nachverdichtung durch die Erhöhung der Geschossigkeit verfolgt.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist mit den Hinweisen,
(a) dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und
(b) dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Aushang der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern kann (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB),
ortsüblich bekannt zu machen.

3.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

4.       Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0