Beschluss:

Der Eingang des Bürgerantrags sowie die rechtlichen Grundlagen werden zur Kenntnis genommen. Die Unterschriftenliste ist geprüft, die erforderlichen Unterschriften liegen vor. Eine Begründung und die Benennung von 3 vertretungsberechtigten Personen sind vorhanden. Der Bürgerantrag ist somit zulässig und muss innerhalb von 3 Monaten im Gemeinderat behandelt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0