Beschluss:

Haushaltssatzung

 

 der Gemeinde Gädheim, Landkreis Haßberge,

für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

    im Verwaltungshaushalt

 

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.435.250 Euro

und

 

im Vermögenshaushalt

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.594.300 Euro

                       

 ab. 

 

§ 2

 

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird auf                                                          1.000.000 Euro

festgesetzt.

    

§ 3

  

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)       350 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                 350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                   350 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                      400.000 Euro

festgesetzt.

    

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0