TOP Ö 6: Widmung der Verlängerung der Ortsstraße „Mauerhecke“ mit Aufstufung eines Teils des nicht ausgebauten Feld- und Waldwegs „Mauerheckenweg“ in Wonfurt

Beschluss:

1.       Die Absicht der Umstufung des Abschnitts des Weges „Mauerhecken“ zur Ortsstraße „Mauerhecke“ ist der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen.

2.       Insofern die Straßenaufsichtsbehörde nach zwei Monaten nach Anzeige der Umstufung keine Einwendungen gegen die Umstufung erhebt, sind die Widmungsverfügung bekanntzumachen und die Eintragungsverfügungen zu erstellen und zu vollziehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0