Beschluss: Dem Antrag auf Schaffung einer Entnahmestelle an den Brunnen bzw. am Maschinenhaus Gädheim auf Kosten der Gemeinde Gädheim wird nicht statt gegeben. Den Interessenten wird empfohlen, über eine Art Zweckgemeinschaft notwendige Maßnahmen zu prüfen, zu planen und zu finanzieren. Die Kosten müssen im Innenverhältnis ohne gemeindliche Beteiligung umgelegt , d. h. finanziert werden. Es besteht grundsätzlich Einverständnis, eventuell benötigte Anlagen der früheren Wasserversorgung (Brunnen oder Maschinenhaus) auf Mietbasis an eine solche Zweckgemeinschaft zu überlassen. Die konkreten vertraglichen Bedingungen müssen zu gegebener Zeit bei Bedarf festgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0