Beschluss:

Der Bauantrag wird abgelehnt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Der Bauantrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Bgm. Baunacher wird noch einmal das Gespräch mit den Antragstellern suchen. Als Vorschlag wird unterbreitet, dass zu den seitlichen Nachbargrundstücken eine max. Höhe von 1,80 m, zur hinteren Grenze ein offener Zaun mit einer max. Höhe von 1,0 m und zur vorderen Seite max. Höhe von 1,20 m genehmigt wird. Bezüglich einer möglichen Abstandsflächenübernahme für das gemeindliche Grundstück FlNr. 200, Gmk. Steinsfeld, wird Bgm. Baunacher mit dem Landratsamt Kontakt aufnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Anwesend:

6

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0