Beschluss:

Haushaltssatzung

 

 der Gemeinde Wonfurt, Landkreis Haßberge,

 

für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.291.300 Euro

und

im Vermögenshaushalt

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.013.850 Euro

ab. 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

    

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                   350 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                             350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                               350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 700.00 Euro festgesetzt.

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0