Beschluss:

Mit dem Bauantrag besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.

 

Herr Weidenbacher war gem. Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Anwesend:

6

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1