TOP Ö 6: Bürgermeisterwahl der Gemeinde Theres am 12.03.2023 - Berufung des Gemeindewahlleiters und des Stellvertreters

Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat Theres beruft den 2. Bürgermeister, Herrn Manfred Rott, gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 Satz 4 GLKrWG zum Gemeindewahlleiter. Bei einer eventuellen Verhinderung des Gemeindewahlleiters wird der 3. Bürgermeister, Herr Joachim Türke, als Stellvertreter berufen. Die Berufung ist dem Landratsamt unverzüglich anzuzeigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0