Sitzung: 26.09.2022 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat Theres beruft den 2. Bürgermeister, Herrn Manfred Rott, gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 Satz 4 GLKrWG zum Gemeindewahlleiter. Bei einer eventuellen Verhinderung des Gemeindewahlleiters wird der 3. Bürgermeister, Herr Joachim Türke, als Stellvertreter berufen. Die Berufung ist dem Landratsamt unverzüglich anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |