Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht trotz einiger Bedenken (Gestaltung des Ortsbildes, Abstand zur Ortsstraße, Ableitung des Dachwassers) grundsätzlich Einverständnis. Auf den Beschluss zur Bauvoranfrage und auf den Vorbescheid des Landratsamtes wird verwiesen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

5

Pers. Beteiligt:

0