Nachtrag: 20.09.2010

Beschluss:

Die Planunterlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Zustimmung der Nachbarn (eventuelle Abstandsflächenübernahme) bezüglich der beabsichtigten Grenzbebauung zwingend erforderlich sind. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Nachbarbeteiligung bisher nicht erfolgt ist. Der Gemeinderat stellt fest, dass keine öffentlichen Belange berührt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Antragsunterlagen auf Vorbescheid werden dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0