Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2019 wird teilweise Entlastung erteilt. Teilbereiche mit nichtöffentlichem Bestandteil der Sitzung sind von der Entlastung ausgenommen. Den Mitgliedern des Gemeinderates sind die nicht entlasteten Teilbereiche bekannt, diese sind im nichtöffentlichen Protokoll der Sitzung benannt.

 

Bgm. Baunacher war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1