Sitzung: 25.10.2022 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Satzung
zur 16. Änderung der
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Wonfurt
vom 25.10.2022
Aufgrund
des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 1 des Bayer.
Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit der Art. 24 Abs. 1 Nr. 1
und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die
Gemeinde Wonfurt folgende
16.
Änderungssatzung
§ 1
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 15.01.1979 in der Fassung vom 17.12.2019 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 5 erhält
folgende neue Fassung
Die Gebühren für die Restmüllabfuhr unter Verwendung der Müllnormtonne mit 60 l Füllraum beträgt monatlich
a) bei 2-wöchentlicher Leerung 16,70 €
b) bei 4-wöchentlicher Leerung 13,40 €
Für die Abfuhr der Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben.
In den Fällen, in denen die Restmüllabfuhr nicht unter Verwendung der Müllnormtonne stattfindet, wird eine monatliche Pauschalgebühr in Höhe 2,05 € pro Person (Stichtag, ist jeweils der 31.12. des Vorjahres) erhoben.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |