Beschluss:

Für das Bauvorhaben auf Flur-Nr. 249/2, Greßhausen, Griesweg 11, wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dachneigung Befreiung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0