Sitzung: 21.11.2022 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art.
5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Theres
folgende vom Gemeinderat Theres am xxxxx beschlossene
1.
Änderungssatzung
Die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 22.01.2018 wird wie folgt geändert:
§ 1
- § 10 Abs.1 erhält folgende neue Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der
folgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung
entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,66 Euro pro Kubikmeter
entnommen Wassers.
- § 10 Abs. 4 erhält folgende neue
Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder sonstiger
beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,66 € pro
Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |