Beschluss:

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Theres folgende vom Gemeinderat Theres am xxxxx beschlossene

 

 

1. Änderungssatzung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 22.01.2018 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

  1.  § 10 Abs.1 erhält folgende neue Fassung:

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der folgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,66 Euro pro Kubikmeter entnommen Wassers.

 

  1. § 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

Wird ein Bauwasserzähler oder sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,66 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0