Beschluss:

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt weitergeleitet. Die Zustimmung zum Bauantrag bedeutet keine Zusage zur Verpachtung der Fläche.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0