TOP Ö 3: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hügeläcker I“ in Greßhausen

Beschluss:

1.      Für das in der Anlage markierte Gebiet am südlichen Ortsrand von Greßhausen soll der Bebauungsplan „Hügeläcker I“ aufgestellt werden. Mit dem Bebauungsplan wird als allgemeines Planungsziel die Ausweisung eines kleinen Wohngebiets verfolgt.

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan gem. § 13 b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, ortsüblich bekannt zu machen.

3.      Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 BauGB).

4.      Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verwaltungsgebäude der VG Theres, Rathausstraße 3, 97531 Theres, Bauamt (Dachgeschoss) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

5.      Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0