TOP Ö 1: Baugebiet „Hügeläcker I“ Greßhausen – Vorstellung des Entwurfs und Bestimmung der textlichen Festlegungen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt der Erstellung des Bebauungsplanes „Hügeläcker I“ in Greßhausen sowohl in der vorliegenden gestalterischen Variante, als auch in den textlichen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan „Frauengraben II“ zu.

 

Folgende Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen sollen noch mit eingearbeitet werden:

1.    Pflicht zur Errichtung einer Zisterne mit einem Fassungsvermögen von mind. 5 m³.

2.    Flachdächer sind zu begrünen.

3.    Als Dachformen werden auch Walmdächer zugelassen.

4.    Die Nachneigung beim Satteldach wird zwischen 22° und 48° zugelassen.

 

Der Billigungsbeschluss für den Vorentwurf des Bebauungsplans und die Beteiligung der Behörden folgt in einer der nächsten Sitzungen, wenn alle Unterlagen zusammengeführt worden sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0