Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben zur Änderung der baulichen Nutzung eines Einfamilienhauses durch den Einbau einer Einliegerwohnung in Horhausen, Steinsäckerstraße 3, FlNr. 39/1 besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Der Antrag wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

15

Pers. Beteiligt:

0