Beschluss:

Der Gemeinderat verweist auf den Gemeinderatsbeschluss vom 21.04.2008 über die Bauvoranfrage zu diesem Bauvorhaben. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt Haßberge mit Vorbescheid vom 28.05.2008 die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens festgestellt hat. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0